Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere B2B-Geschäftsbeziehungen
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§1 Geltungsbereich
(2) Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als hitnnspins ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote sind 30 Tage gültig.
(2) Bestellung
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(3) Vertragssprache und -form
Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen
- Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2% Skonto
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zu
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Sie beginnen mit Vertragsschluss und Klärung aller technischen Fragen.
• Lagerware: 7-14 Tage
• Kundenspezifische Konfiguration: 2-3 Wochen
• Sonderanfertigungen: 4-6 Wochen
(2) Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über. Bei Montage & Einrichtung vor Ort erfolgt der Gefahrübergang nach Abnahme.
(3) Lieferverzug
Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist auf 5% des Lieferwertes begrenzt.
§5 Gewährleistung und Garantie
Gesetzliche Gewährleistung
- • Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Lieferung
- • Bei Baumängeln: 5 Jahre (nur bei Montage & Einrichtung)
- • Rügepflicht: Unverzüglich nach Entdeckung
- • Nacherfüllung hat Vorrang vor anderen Rechten
Herstellergarantie
- • Rahmengarantie: 4-10 Jahre je nach Modell
- • Komponenten: 2-5 Jahre
- • Elektronik: 1-3 Jahre
- • Verschleißteile: 6-12 Monate
Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Unsachgemäßer Handhabung oder normalem Verschleiß
- Eingriffen durch Dritte oder den Kunden selbst
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile
§6 Haftungsbeschränkung
(1) Haftungsumfang
hitnnspins haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Unbeschränkte Haftung
- • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden
- • Schäden aus Produkthaftungsgesetz
- • Personenschäden
- • Verletzung von Kardinalpflichten
Beschränkte Haftung
- • Leichte Fahrlässigkeit: auf Vertragswert begrenzt
- • Folgeschäden nur bei Kardinalpflichtverletzung
- • Entgangener Gewinn: ausgeschlossen
- • Datenverlust: auf typische Wiederherstellungskosten
Versicherungsempfehlung
Wir empfehlen dem Kunden den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Elektronikversicherung für die gelieferten Geräte.
§7 Weitere Bestimmungen
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach unserer Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt und rechtliche Hinweise
hitnnspins Gymtechnik
Kemperplatz 110785 Berlin
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung: Marcus Schneider
Rechtliche Fragen
Bei rechtlichen Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
E-Mail: [email protected]
Betreff: AGB-Anfrage
Stand dieser AGB: 17.07.2025 | Version 2.1
Änderungen werden rechtzeitig angekündigt und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung bei Neuverträgen.